Führerschein "Wie bekommt man ihn?"

Vom Antrag bis zur Aushändigung.

Gemäß den Bestimmungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) hat jeder erwachsene Bürger ein Recht auf eine Fahrerlaubnis, die jedoch auf bestimmte Fahrzeuge, oder Zusatzeinrichtungen begrenzt werden kann.

Wenn Sie einen Führerschein erwerben wollen, steht Ihnen daher von gesetzlicher Seite zunächst nichts im Wege. Allerdings gibt es für Sie einige Details zu beachten, damit Sie keine unnötigen Aufwendungen haben oder auf den Kosten sitzen bleiben.

Ihr Weg zum Führerschein:

  1. Antrag bei Ihrem Leistungsträger
  2. Anmeldung bei einer Fahrschule
  3. Gutachten
  4. Fahrausbildung in Ihrer Fahrschule
  5. Theoretische und praktische Prüfung
  6. Eintragung von Auflagen und / oder Beschränkungen in Ihren Führerschein
  7. Aushändigung Ihres Führerscheins

 

1. Antrag bei Ihrem Leistungsträger

Der Antrag auf Kostenübernahme für den Führerschein unterscheidet sich nicht von dem für den behindertengerechten Umbau eines Fahrzeugs oder der Bezuschussung eines PKW-Kaufs. Sie beantragen auch hier eine Leistung, die in der Kraftfahrzeugshilfe-Verordnung (KfzHV) aufgeführt ist. An welchen Leistungsträger Sie sich am besten wenden, wie Sie einen Antrag formal stellen, und wie Sie ihn inhaltlich begründen sollten, finden Sie hier:

"Anschaffung PKW".

Die Höhe der Zuschüsse unterscheidet sich beim Führerschein von den Zuschüssen für die Anschaffung eines Autos. Während die Zuschüsse für den Autokauf auf 9.500,00 € begrenzt sind, kann beim Führerschein die volle Summe erstattet werden. Wie beim Autokauf richtet sich die Höhe der Bezuschussung nach der monatlichen Bezugsgröße. Liegt Ihr monatliches Einkommen bei bis zu 40% der Bezugsgröße, bekommen Sie 100% der notwendigen Führerscheinkosten erstattet. Bei bis zu 55% der Bezugsgröße erhalten Sie zwei Drittel der Kosten erstattet und bei bis zu 75% noch ein Drittel.

Am besten erkundigen Sie sich bereits vor Antragstellung, welche Fahrschule an Ihrem Wohnort zumindest für die Theoriestunden geeignet ist, und welche Fahrschule ein geeignetes Fahrzeug für die Praxisstunden und die Prüfung hat. Besorgen Sie sich einen Kostenvoranschlag und fügen Sie diesen Ihrem Antrag bei, damit Ihr Leistungsträger sofort überblicken kann, welche Kosten auf ihn zukommen werden.

2. Anmeldung bei einer Fahrschule

Wenn Sie den Führerschein erwerben wollen, aber körperliche beeinträchtigt sind, wenden Sie sich am besten an eine Fahrschule, die Erfahrung mit der Ausbildung von Menschen mit Handicap hat. Warten Sie in jedem Fall ab, bis Sie einen positiven Bescheid Ihres Leistungsträgers erhalten haben, bevor Sie einen Ausbildungsvertrag mit Ihrer Fahrschule unterzeichnen. Stellen Sie dann über die Fahrschule einen Antrag "auf Erteilung der Fahrerlaubnis" bei der für Sie zuständigen Führerscheinstelle.

In diesem Antrag wird auch abgefragt, ob Ihre körperlichen oder geistigen Fähigkeiten in irgendeiner Weise durch Unfall oder Krankheit eingeschränkt sind. Die Verwaltungsbehörde wird Sie daraufhin zur Prüfung Ihre körperlichen und geistigen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bitten, ein amts- oder fachärztliches und ein technisches Gutachten vorzulegen.

3. Gutachten

Zunächst benötigen Sie ein amts- oder fachärztliches Gutachten.

Dieses Gutachten ist die Grundlage für alle weiteren Untersuchungen. Begnügen Sie sich daher nicht mit Attesten und Bescheinigungen ohne ausreichende Aussagekraft, sondern achten Sie darauf, dass das Gutachten in allgemeinverständlicher Sprache gehalten ist, Ihre Krankheit oder Behinderung genau bezeichnet und angibt, inwieweit diese Sie einschränkt. Zusätzlich zu dem medizinischen Gutachten benötigen Sie ein technisches Gutachten. Dieses kann bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen des TÜVs oder der DEKRA in Auftrag gegeben werden. In diesem Gutachten wird festgelegt, welche Hilfsmittel und Umbauten Sie für das Führen eines Kraftfahrzeuges benötigen.

Da Sie die Gutachten in Auftrag geben, entscheiden auch Sie, wer das Gutachten erstellt, wie weiter damit verfahren wird, und ob Sie es der Führerscheinstelle zustellen oder nicht. Alle Gutachter unterliegen der Schweigepflicht. Daher ist es nötig, dass Sie den Gutachter durch Unterschrift ermächtigen, das Gutachten an bestimmte Stellen weiterzuleiten. Es steht Ihnen frei, ein neues Gutachten bei einem anderen Sachverständigen erstellen zu lassen, wenn Sie mit dem Ergebnis des Ersten nicht einverstanden sind.

Sollte bei Ihrer Erkrankung oder Behinderung das Gehirn betroffen sein, ist häufig zusätzlich ein Medizinisch-Psychologisches Gutachten notwendig. Neben der medizinischen Untersuchung erfolgt hierbei eine psychologische Untersuchung, in der Ihr Leistungsvermögen dahingehend untersucht wird, ob Sie ein Fahrzeug ordnungsgemäß durch den Straßenverkehr steuern können. Hier wird u. a. getestet, ob Ihr Wahrnehmungs- und Orientierungsvermögen, Ihr Reaktionsvermögen sowie Ihr Konzentrationsvermögen ausreichend ist, um am Straßenverkehr teilnehmen zu können.

Sollte die für Sie zuständige Behörde die theoretischen Befunde der Gutachten durch praktische Erkenntnisse untermauern wollen, kann eine Fahrprobe in Auftrag gegeben werden. Hier geht es darum, zu erkunden, ob die angegebenen Hilfsmittel tatsächlich die richtigen sind, um ein Fahrzeug auf Sie abzustimmen.

4. Fahrausbildung in Ihrer Fahrschule

Bevor Sie sich zur Führerscheinprüfung anmelden, haben Sie, wie jeder andere Fahrschüler auch, einige Theorie- und Fahrstunden zu absolvieren. Der Gesetzgeber schreibt mindestens 14 Theoriestunden und 12 Sonderfahrten vor.

Die Sonderfahrten bestehen aus:

  • 5 Überlandfahrten
  • 4 Autobahnfahrten
  • 3 Nachtfahrten

Tipp:

Achten Sie bei der Wahl Ihrer Fahrschule auf mehr, als nur auf das übliche Preis-Leistungsverhältnis.

Besonders geeignet für Sie sind Fahrschulen, die bereits Erfahrungen bei der Schulung von Führerscheinanwärtern mit Handicap gemacht haben. Diese sind mit den üblichen Behördengängen vertraut und können Ihnen schon im Vorfeld mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Darüber hinaus sollten die Räumlichkeiten so ausgestattet sein, dass Sie Ihren Ansprüchen genügen, z. B. rollstuhlgerecht sind. Zu guter Letzt benötigt Ihre Fahrschule natürlich ein geeignetes Fahrzeug, das sich an Ihre Bedürfnisse anpassen lässt. Sollte der Fahrschule Ihrer Wahl kein derartiges Fahrzeug zur Verfügung stehen, gibt es drei Möglichkeiten:

Sie können die Fahrstunden, sowie die anstehende Prüfung auf Ihrem eigenen Fahrzeug absolvieren, welches wir für Sie zu Schulungszwecken umbauen können. Die Theorie- und die Praxisstunden können auch aufgeteilt werden: Absolvieren Sie die Theoriestunden in einer Fahrschule in Ihrer Nähe und verbinden Sie die Praxisstunden mit einem kleinen Urlaub an dem Ort, an dem ein Fahrzeug für Ihre Ansprüche verfügbar ist.

Klären Sie dies aber unbedingt vorher mit Ihrer Fahrschule ab.

Ihre Fahrschule kann sich ein Fahrzeug leihen, welches Ihren Anforderungen entspricht. Dabei helfen wir Ihnen gerne mit speziellen "Leihfahrzeugen für die Fahrausbildung" weiter. Diese Möglichkeiten sollten Sie aber unter allen Umständen zunächst mit Ihrem Leistungsträger abklären, um sicher zugehen, dass dieser auch bereit ist die Kosten hierfür zu tragen.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob die Räumlichkeiten und die Fahrzeuge der Fahrschule Ihren Bedürfnissen entsprechen, sprechen Sie einfach eine kostenlose Probestunde bzw. –fahrt ab.

5. Theoretische und praktische Prüfung

Am Ende der Fahrausbildung steht für Sie die Zulassung zur theoretischen und zur praktischen Führerscheinprüfung.

6. Eintragung von Auflagen und/oder Beschränkungen in Ihren Führerschein

Wenn Sie auch diese letzte Hürde sicher überwunden haben, wird Ihnen endlich Ihr Führerschein ausgehändigt. Dieser kann Einschränkungen enthalten, welche aber nicht Ihre Mobilität einschränken, sondern Ihre Fahrsicherheit erhöhen.

Diese Auflagen werden seit Einführung der EU-Führerscheine in Kennziffern verschlüsselt. Was diese Kennziffern bedeuten, finden Sie unter dem Punkt "Bedeutung der Auflagen".

 

Führerschein "Anpassung des Führerscheins"

Was zu tun ist, um den vorhandenen Führerschein anzupassen.

Grundsätzlich fordert der Gesetzgeber Sie nicht dazu auf, Veränderungen Ihres Gesundheitszustands und daraus folgende Einschränkungen in Ihren Führerschein eintragen zu lassen.

Allerdings weist Ihnen die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) die Pflicht zur Vorsorge zu. Das heißt, Sie haben selber dafür Sorge zu tragen, dass Sie auch weiterhin ohne Gefährdung anderer am Straßenverkehr teilnehmen können.

In strittigen Fällen, z.B. bei einem Unfall, findet eine Umkehr der Beweislast statt. Egal, ob Sie schuld an dem Unfall waren oder nicht, Sie haben zu beweisen, dass Sie zum gegebenen Zeitraum in der Lage waren, ein Auto zu fahren. Durch die Anpassung Ihres Führerscheins an Ihre veränderte Gesundheit, können Sie Zweifel an Ihrer Fahrtauglichkeit von vorne herein beseitigen.

Schritte zur Anpassung des Führerscheins:

Wenn Sie Ihren Führerschein an Ihre veränderte Gesundheit anpassen lassen wollen, kann Ihr Führerschein vom Straßenverkehrsamt um Schlüsselzahlen ergänzt werden. Diese legen fest, welche Hilfsmittel Sie für die Steuerung Ihres Autos benötigen.

Das Straßenverkehrsamt benötigt von Ihnen ein technisches Gutachten, um die korrekten Schlüsselzahlen in Ihrem Führerschein vermerken zu können.

Für ein technisches Gutachten legen Sie dem TÜV oder der DEKRA einen fachärztlichen Bescheid über Ihre Behinderung vor. Zur Erstellung des technischen Gutachtens überprüft ein Sachverständiger Ihre Reaktionszeit, sowie Ihr Brems- und Lenkvermögen. Auf Basis der Messergebnisse und Ihres fachärztlichen Bescheids legt der Sachverständige fest, welche Hilfsmittel Sie für die Führung eines Fahrzeugs benötigen.

Führerschein "Bedeutung der Führerscheinauflagen"

Der EU-Führerschein.

Die Auflagen aus den erstellten Gutachten zur Fahreignung werden auf Grund der geringen Größe des EU-Führerscheins in Form von Schlüsselzahlen eingetragen. Diese Schlüsselzahlen sind in zwei Gruppen unterteilt: Die Schlüsselzahlen der Europäischen Union und die nationalen Schlüsselzahlen. Sie finden eine kurze Erklärung aller für Menschen mit Handicap relevanten Schlüsselzahlen in der nachfolgenden Liste.

Bedeutung der Schlüsselzahlen im EU-Führerschein*

* Ohne Anspruch auf Vollständigkeit! Stand: 01.2006

Schlüssel-Nr.  Bedeutung

01 Fahrer benötigt eine Sehhilfe und/oder einen Augenschutz, wenn dies durch ärztliches Gutachten ausdrücklich gefordert wird.
01.01 Fahrer ist Brillenträger
01.02 Fahrer trägt Kontaktlinsen
01.03 Fahrer muss eine Schutzbrille tragen
02 Fahrer braucht Hörhilfe
03 Fahrer hat eine Prothese/Orthese für die Gliedmaßen.
05 Fahrer hat eine Fahrtbeschränkung aus medizinischen Gründen.
05.01 Fahrer darf nur bei Tageslicht fahren
05.02 Fahrer darf nur in einem Umkreis von ... km des Wohnsitzes oder innerorts fahren.
05.03 Fahrer darf nur ohne Beifahrer/Sozius fahren.
05.04 Fahrer darf nicht schneller als ...km/h fahren.
05.05 Fahrer darf nur mit Beifahrer fahren.
05.06 Fahrer darf nur ohne Anhänger fahren.
05.07 Fahrer darf nicht auf die Autobahn fahren.
10 Fahrer darf nur Fahrzeuge mit speziell angepasster Schaltung fahren.
15 Fahrer darf nur Fahrzeuge mit speziell angepasster Kupplung fahren.
20 Fahrer darf nur Fahrzeuge mit speziell angepassten Bremsmechanismen fahren.
25 Fahrer darf nur Fahrzeuge mit speziell angepassten Beschleunigungsmechanismen fahren.
30 Fahrer darf nur Fahrzeuge mit speziell angepasste kombinierte Brems- und Beschleunigungsmechanismen fahren.
35 Fahrer darf nur Fahrzeuge mit speziell angepassten Bedienvorrichtungen fahren.
40 Fahrer darf nur Fahrzeuge mit speziell angepasster Lenkung fahren.
42 Fahrer darf nur Fahrzeuge mit speziell angepassten Rückspiegeln fahren.
43 Fahrer darf nur Fahrzeuge mit speziell angepasstem Fahrersitz fahren.
45 Kraftrad nur mit Beiwagen.
51 Fahrer darf nur ein bestimmtes Fahrzeug fahren (amtliches Kennzeichen)
55 Kombinationen von Anpassungen des Fahrzeugs
73 Fahrer darf nur dreirädrige und vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse B (B1) fahren.
78 Fahrer darf nur Automatik fahren.
104 Fahrer muss ein gültiges ärztliches Attest mitführen.


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