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A
- Aktivfahrer (Aktivfahrer)
- Mit Aktivfahrer wird ein Autofahrer mit Behinderung(en) beschrieben, der trotz körperlicher Einschränkungen selbst das Fahrzeug aktiv fährt, also steuert. Hierfür werden der Behinderung entsprechende Fahrhilfen in den PKW eingebaut. Das \"Gegenteil\" ist der Passivfahrer, der nicht ohne die Hilfe Dritter seinen PKW steuern kann. Die behindertengerechte Umrüstung kann vielschichtig sein: Rollstuhl-Kofferaumlifter, Rollstuhllift, Rutschbrett, Schalthebelverlegung, Wischerverlegung, Pedalerhöhung, Pedalverlängerung, Personenlifter, Rollstuhl-Einzugssysteme, Rollstuhl-Halterungssysteme, Fußgassperre, Gaspedalverlegung, Handbediengeräte für Gas und Bremse, Handbremsverlegung, Handhebelbremse, Aufstehhilfen, Blinkerhebelverlegung, Drehknopf am Lenkrad, Drehsitze, Fahrschul-Doppelbedienung
- AMF Bruns (AMF Bruns)
- Der Hersteller liefert unter dem Markennamen Hubmatic Lösungen im Bereich des behindertengerechten Fahrzeugumbaus wie Einstiegshilfen, Rollstuhltransport-Hilfen, Hebelifte, Rollstuhllifte, Rampen, Rollstuhlhalterungen, Kraftknoten und Trittstufen, die auch bei uns zum Einsatz kommen.
- Auffahrrampe (Auffahrrampe)
- Im Kontext des rollstuhlgerechten Fahrzeugumbaus ...
- Auffahrschienen (Auffahrschienen)
- Die Rampe hat keine beweglichen Teile. Produkte dieses Typs können sowohl als fest eingebaute als auch als mobile Rampen Anwendung finden für den Rollstuhltransport (Rollstuhlrampe).
- Aufstehhilfen (Aufstehhilfen)
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B
- barrierefreier Einstieg (barrierefreier Einstieg)
- Behindertenfahrschule (Behindertenfahrschule)
- Behindertenfahrzeuge (Behindertenfahrzeuge)
- Siehe behindertengerechter Fahrzeugumbau ...
- Behindertengerechte Fahrzeuge (Behindertengerechte Fahrzeuge)
- Siehe behindertengerechter Fahrzeugumbau ...
- Behindertentransporter (Behindertentransporter)
- Behindertenumbau (Behindertenumbau)
- Blinkerhebelverlegung (Blinkerhebelverlegung)
- Bremspedalverbreiterung (Bremspedalverbreiterung)
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D
- Doppelbedienung (Doppelbedienung)
- Drehknopf (Drehknopf)
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E
- Einladevorrichtung (Einladevorrichtung)
- Einstiegshilfen (Einstiegshilfen)
- Kraftfahrzeugumrüstung bezeichnet die Umstellung der Einrichtungen eines Standard-Kraftfahrzeugs für eine andere Nutzungsvariante als die vom Hersteller vorgesehene Betriebs- oder Benutzungsart. Häufiger durchgeführte Umrüstungen in diesem Bereich sind der Einbau alternativer Bedieneinrichtungen und zusätzliche Einstiegshilfen für die Benutzung und Steuerung durch körperbehinderte Kraftfahrer.
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F
- Fahrdienstzubehör (Fahrdienstzubehör)
- Fahrzeug-Umbau (Fahrzeug-Umbau)
- Siehe behindertengerechter Fahrzeugumbau ...
- Fahrzeugabsenkung (Fahrzeugabsenkung)
- Fahrzeugumbau ( Behindertengerechter Fahrzeugumbau)
- Das Auto ist ein wesentlicher Bestandteil individueller Mobilität. Dies gilt auch für Menschen mit Behinderungen. Bei schweren körperlichen Beeinträchtigungen wie zum Beispiel Gliedmaßenverlust oder Lähmungen können jedoch die für den Durchschnittsmenschen vorgesehenen Bedienelemente des Kraftfahrzeugs häufig nicht oder nicht sicher genug betätigt werden. Um den Ein- und Ausstieg und insbesondere den Übergang zwischen Rollstuhl und Fahrersitz zu ermöglichen und um erhöhte Anforderungen zur Erhaltung der Fahrerkondition zu erfüllen, sind zusätzliche Einbauten und Ausstattungen nötig. Mit einer inzwischen umfassenden Anpassungstechnologie können Kraftfahrzeuge an Bedürfnisse behinderter Menschen angepasst werden. Damit wird deren aktive Teilhabe an Beruf und gesellschaftlichem Leben unterstützt.
- Fußfeststellbremse (Fussfeststellbremse)
- Fußfeststellbremse
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G
- Gasring (Gasring)
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H
- Handbediengerät (Handbediengerät)
- Als Handbediengerät werden im Rahmen der Kraftfahrzeuganpassung für körperbehinderte Menschen kombinierte Bedienteile bezeichnet, die vor allem die fußbetätigte Bedienung von Gaspedal und Bremspedal durch die Bedienung von Hand ersetzen sollen. Dies erfolgt, wenn auf Grund einer Körperbehinderung die standardmäßige Pedalerie des Kraftfahrzeugs nicht oder nur eingeschränkt betätigt werden kann.
- Handbetriebssystem (Handbetriebssystem)
- Handgas (Handgas)
- Das Handgas ist ein Steuerungselement, mit dem die Motorleistung eines Kraftfahrzeuges von Hand reguliert wird. Handgas-Bedienung wird verwendet zur Kraftfahrzeugumrüstung für körperbehinderte Menschen, wenn diese die standardmäßige Pedalerie ihres Fahrzeuges nicht oder nur eingeschränkt nutzen können.
- Handgasring (Handgasring)
- Der Handgasring ist eine Form des Handgas.
- Hebebühne (Hebebühne)
- Heckkassettenlift (Heckkassettenlift)
- Heckklappenöffner (Heckklappenöffner)
- Hubsitz (Hubsitz)
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J
- Joystick (Joystick)
- Joysticklenkung (Joysticklenkung)
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K
- Kassettenlift (Kassettenlift)
- Kleinwuchs (Kleinwuchs)
- Kostenbei hilfe / Finanzierung (Kostenbei hilfe / Finanzierung)
- Für eine finanzielle Hilfe beim Erwerb eines geeigneten behindertengerechten Fahrzeugs können je nach Fall die gesetzliche Unfallversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung, die Bundesagentur für Arbeit sowie die Träger der begleitenden Hilfe im Arbeits- und Berufsleben sein. Die Krankenkassen kommen dabei als Kostenträger nicht in Frage. Die Leistungen der verschiedenen Träger orientieren sich an den Vorgaben der \"Kraftfahrzeughilfe zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben\" bzw. der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (Kfz-HV), die die Wiedereingliederung Behinderter in das Arbeitsleben erleichtern soll. Für eine Zusatzausstattung, die wegen der Behinderung erforderlich ist, deren Einbau, technische Überprüfung und die Wiederherstellung ihrer technischen Funktionsfähigkeit werden die Kosten in vollem Umfang übernommen, § 7 Kfz-HV. Die Förderung ist unabhängig vom Einkommen oder Vermögen des Antragstellers. Dort wird allerdings auch bestimmt, dass anstelle von Kfz-Hilfe ein Zuschuss für die Beförderung des Behinderten, insbesondere durch Beförderungsdienste, geleistet werden kann, wenn dies wirtschaftlicher und dem Behinderten zumutbar ist. Das Gleiche gilt auch für den Fall, dass der Behinderte das Kfz nicht selbst führen kann und auch nicht gewährleistet ist, dass ein Dritter das Fahrzeug für ihn führt.
- KTM (KTM)
- Körperbehinderung (Körperbehinderung)
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L
- Laderampe (Laderampe)
- Lenk hilfe Lenkhilfen (Lenk hilfe Lenkhilfen)
- Lenkhilfe Lenkhilfen (Lenkhilfe Lenkhilfen)
- Lenkradknöpfe (Lenkradknöpfe)
- Lift Lifter (Lift Lifter)
- Linearhebellenkung (Linearhebellenkung)
- Linearlift (Linearlift)
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O
- orthopädischer Sitz (orthopädischer Sitz)
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P
- Pedalerhöhung für Kleinwüchsige (Pedalerhöhung für Kleinwüchsige)
- Pedalsperren (Pedalsperren)
- Pedalumlegung (Pedalumlegung)
- Pedalverlängerung (Pedalverlängerung)
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R
- Rampe Faltrampe (Rampe Faltrampe)
- Recaro (Recaro)
- Regensensoren (Regensensoren)
- Rollstuhlfahrer (Rollstuhlfahrer)
- rollstuhlgerecht (rollstuhlgerecht)
- rollstuhlgerecht (rollstuhlgerecht)
- Rollstuhlhalterung (Rollstuhlhalterung)
- Rollstuhllifter (Rollstuhllifter)
- Rollstuhlrampe (Rollstuhlrampe)
- Der Begriff Rollstuhlrampe bezeichnet eine geneigte Fläche bzw. einen Fahrweg speziell für die Benutzung mit Rollstühlen. Als Anbau-Bestandteil von Kraftfahrzeugen besteht für Rollstuhlrampen in Deutschland die Norm DIN 32985 „Fahrzeuggebundene Rampen für Rollstuhlbenutzer und andere mobilitätsbehinderte Personen - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfung“.
- Rollstuhlschwenksitz (Rollstuhlschwenksitz)
- Rollstuhlsicherung (Rollstuhlsicherung)
- Rollstuhlverladung (Rollstuhlverladung)
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S
- Schalthilfe (Schalthilfe)
- Schwenktüren (Schwenktüren)
- Servo Servolenkung (Servo Servolenkung)
- Standheizungen (Standheizungen)
- Steuerbefreiung (Steuerbefreiung)
- Nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) ist das Halten von Kraftfahrzeugen für Schwerbehinderte mit den Merkzeichen "H", "Bl" oder "aG" im Schwerbehindertenausweis (hilflos, blind oder außergewöhnlich gehbehindert) von der Steuer befreit. Die Kfz-Steuer ermäßigt sich um 50 % für Schwerbehinderte mit orangefarbener Flächenmarkierung im Schwerbehinderten-Ausweis (zugelassen zur unentgeltlichen Beförderung im ÖPNV), wenn das Recht zur unentgeltlichen Beförderung nicht in Anspruch genommen wird. Hierfür muss ein Antrag gestellt werden.
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T
- Tempomat (Tempomat)
- Im behindertengerechten Fahrzeugumbau sind bestimmte bereits herstellerseitig verbaute Serienausstattungen des PKW hilfreich: Servolenkung, Bremskraftverstärker, Automatikgetriebe, elektrische Fensterheber, Klimaanlage, Pollenfilter, Sitzheizung, elektrische Sitzverstellung, elektrische Außenspiegelverstellung, Zentralverriegelung, Türöffnung per Funk, Tempomat etc. In vielen Fahrzeugen sind diese Ausstattungen bereits in den Basismodellen der Hersteller enthalten, teils sind sie auf Wunsch oder mit bestimmten Sondermodellen erhältlich.
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V
- Verladesystem (Verladesystem)
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Z
- Zulassung (Zulassung des umgerüsteten Fahrzeugs)
- Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung FZV regelt die amtliche Zulassung der Fahrzeuge zum Straßenverkehr. Danach darf, „wer sich infolge körperlicher oder geistiger Mängel nicht sicher im Verkehr bewegen kann, nur am Verkehr teilnehmen, wenn Vorsorge getroffen ist, dass er andere nicht gefährdet. Die Pflicht zur Vorsorge, insbesondere durch das Anbringen geeigneter Einrichtungen an Fahrzeugen obliegt dem Verkehrsteilnehmer selbst. Die behindertengerechte Ausrüstung des Fahrzeugs allein ist jedoch keine ausreichende Vorsorge. Um sich nicht strafrechtlichen Konsequenzen auszusetzen oder den Versicherungsschutz zu verlieren, muss der Kraftfahrzeughalter eine vorliegende Behinderung der Fahrerlaubnisbehörde seines Wohnsitzes anzeigen. Diese kann die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens durch den Bewerber anordnen. Sie bestimmt auch, von welchem Arzt das Gutachten erstellt werden soll. Die Zulassungsstelle kann je nach Behinderung ergänzende Gutachten anfordern, aufgrund der Begutachtung die Fahrerlaubnis beschränken oder unter Auflagen erteilen. Die Beschränkung kann sich insbesondere auf eine bestimmte Fahrzeugart oder ein bestimmtes Fahrzeug mit besonderen Einrichtungen erstrecken. Die Beibringung eines Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr (beim TÜV) kann zur Klärung angeordnet werden bei Behinderungen des Bewegungsapparates, um festzustellen, ob der Behinderte das Fahrzeug mit den erforderlichen besonderen technischen Hilfsmitteln sicher führen kann. Die Fahrerlaubnisprüfung wird mit einem Schulungsfahrzeug absolviert, das die erforderlichen Umrüstungen enthält. Bei sehr umfangreichen Umrüstungen wird sogar das eigene Fahrzeug nach Fertigstellung zur Schulung benutzt.


